BERATUNG
Beratungsangebote

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend möchten wir Euch einige Beratungsfelder näher vorstellen, in denen wir Euch bei Bedarf beraten und unterstützen können.

Kritisches Bilanzenlesen

Datenschutz im Arbeitsverhältnis



Kritisches Bilanzenlesen

Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnung, betriebliche Kennziffern ... - um Bilanzen verstehen und bewerten zu können, sind Fachkenntnisse nötig, über die viele BetriebsrätInnen nicht in ausreichendem Maße verfügen.




Gleichzeitig sind diese Kenntnisse notwendig, wenn der BR im Interesse der Belegschaft Entscheidungen treffen muss, die von der Einschätzung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens abhängen: Wenn z.B. betriebliche Pläne die Schließung von Betriebsteilen, Entlassungen oder Wegfall von Weihnachtsgeld etc. vorsehen und mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten begründet werden, dann kann deren Glaubwürdigkeit aus den Bilanzen ersehen werden.

Die Durchsicht und Wertung der Bilanzen ist weiterhin dann wichtig, wenn der BR evtl. Zweifel an der Richtigkeit vorgelegter Zahlen oder der Bilanzen selbst hat oder wissen möchte, inwieweit Gewinne im Unternehmen reinvestiert oder abgeschöpft werden.
Und letztlich ist durch eine regelmäßige Bilanzanalyse der Aufbau eines Frühwarnsystems möglich, also die Früherkennung wirtschaftlicher Probleme.

Unser Beratungsangebot umfasst dementsprechend das Aufzeigen, welche Informationen der BR wo erhalten kann, die Analyse der wirtschaftlichen Situation, eine Einschätzung, ob betriebliche Maßnahmen wirtschaftlich gerechtfertigt sind bzw. ob für den BR wirtschaftliche Handlungsspielräume bestehen und den Aufbau eines Frühwarnsystems.


Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Daten, Daten, Daten...
Die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie geht einher mit dem wachsenden Bedürfnis, Daten aller Art zu erfassen, zu speichern und nach diversen Gesichtspunkten auszuwerten. Davon ist auch das interne Geschehen nicht ausgeschlossen.




Daten aus allen Bereichen werden benötigt, um die Steuerung der Abläufe effektiv zu gestalten, die Anbindung an das Umfeld zu gewährleisten und sich in elektronischen Medien zu präsentieren. Dazu kommt eventuell der Wunsch der Leitungsebene, auch das Leistungsverhalten von MitarbeiterInnen auf diesem Wege zu erfassen und die Auswertungsergebnisse sowohl als Grundlage für Personalbeurteilungen zu nutzen als auch in moderne Vergütungsformen einfließen zu lassen. Weiter ist von Interesse, wie MitarbeiterInnen die heute an vielen Arbeitsplätzen vorhandene PC-Technik (Internet, E-Mail) nutzen. Das kann erhebliche Auswirkungen für den Einzelnen haben.

Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis
ArbeitnehmerInnenvertretung und Beschäftigte stehen dabei vor folgenden Fragestellungen:
- Wie können und dürfen personenbezogene Daten mit welchen Folgen für individuelle Verhaltensweisen und Entwicklungschancen im Arbeitsverhältnis verwendet werden?
- Wie ist abzusichern, dass die Beschäftigten nicht als bloße „Informationsobjekte“ behandelt werden?
- In welchen Fällen liegt eine unzulässige Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte vor, wann überwiegt das Allgemeininteresse und erlaubt die Verwendung der Daten?

Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze im Arbeitsverhältnis
Sowohl nach Betriebsverfassungsgesetz wie auch nach Thüringer Personalvertretungsgesetz lässt sich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Arbeitsverhältnis ableiten (BetrVG § 75 Abs. 1, ThürPersVG § 67 Abs. 1). Weiter ist in beiden Gesetzen die Pflicht der ArbeitnehmerInnenvertretung geregelt, für die Einhaltung der zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze zu sorgen. Deshalb steht auch bei Ausübung dieses Kollektivrechtes die einzelne Person im Mittelpunkt, wenn es um die Anwendung der Datenschutzgesetze im Arbeitsverhältnis geht.

Wie kann START e.V. helfen ?
Wir führen Seminare zum Thema Datenschutz durch und unterstützen bei der Erarbeitung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen.