Die Beratungen sind kostenpflichtig. Für die Inanspruchnahme der Beratungsleistung ist ein Beschluss des BR notwendig. Der Beschluss bedarf bei Anwendung des § 80 (3) BetrVG der Zustimmung des Arbeitgebers incl. Kostenübernahme. Bei Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG) für Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern braucht die Zustimmung des Arbeitgebers nicht eingeholt werden.
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