VERFAHREN

Der Betriebsrat wendet sich mit seinem Anliegen, seiner Fragestellung, seiner Regelungsproblematik telefonisch, per Mail oder über dieses Formular an START.

In einem ersten Gespräch wird der Beratungsbedarf ermittelt.

START erstellt für den BR ein Angebot über Inhalte, Umfang und Kosten der Beratungsleistungen.

Der BR fasst einen Beschluss über die Inanspruchnahme des Angebots und leitet es an den Arbeitgeber zwecks Zustimmung gemäß § 80 (3) BetrVG bzw. bei über 300 Beschäftigten zur Kenntnisnahme nach § 111 BetrVG weiter.

Nach Bestätigung des Angebots erfolgt die Beratungsleistung in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.