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Der Betriebsrat wendet sich mit seinem Anliegen, seiner Fragestellung, seiner Regelungsproblematik telefonisch, per Mail oder über dieses Formular an START. |
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In einem ersten Gespräch wird der Beratungsbedarf ermittelt. |
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START erstellt für den BR ein Angebot über Inhalte, Umfang und Kosten der Beratungsleistungen. |
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Der BR fasst einen Beschluss über die Inanspruchnahme des Angebots und leitet es an den Arbeitgeber zwecks Zustimmung gemäß § 80 (3) BetrVG bzw. bei über 300 Beschäftigten zur Kenntnisnahme nach § 111 BetrVG weiter. |
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Nach Bestätigung des Angebots erfolgt die Beratungsleistung in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. |