Durch fundierte Beratung und Begleitung unterstützen wir insbesondere ArbeitnehmerInnen und ihre InteressenvertreterInnen dabei, betriebliche Veränderungen kompetent mitgestalten zu können.
Sie können uns nach § 80.3 BetrVG und in Einzelfällen nach § 66.3 ThürPersVG als Sachverständige sowie nach § 37.6 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG für betrieblich zugeschnittene Seminare anfordern.
Angebote für Betriebs- und PersonalrätInnen
betriebliche Beratungen,
betriebliche und überbetriebliche Seminare und Veranstaltungen,
Situationsanalyse und Abschätzung zu erwartender Entwicklungstendenzen (Chancen und Risiken),
Erarbeitung von Gutachten (Bilanzanalysen etc.),
Aufzeigen von Gestaltungsspielräumen und Handlungsmöglichkeiten,
Beratung und Qualifizierung für den Abschluss von Betriebs-/ Dienstvereinbarungen,
Unterstützung/Moderation bei betrieblichen Handlungs- und Umsetzungskonzepten sowie Erarbeitung von Alternativkonzepten.